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   BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90   

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BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 (https://dejure.org/1991,3296)
BAG, Entscheidung vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 (https://dejure.org/1991,3296)
BAG, Entscheidung vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 (https://dejure.org/1991,3296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung - Vorliegen eines anerkennenswerten Anlass zur Kündigung - Durch Schlüsselbewertung begründeter tariflicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung -

    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).

    Geht es um die tarifwidrige Höhergruppierung einer größeren Gruppe von Arbeitnehmern, so gewinnt folgende Erwägung an Bedeutung, auf die der Senat in den bisherigen Entscheidungen noch nicht tragend abgestellt hat: Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes muß mit Haushaltsmitteln sparsam wirtschaften und darf schon deshalb grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung zahlen (Senatsurteil vom 19. Oktober 1961, aaO; Preis, HAS, § 19 F Rz 27, 75).

  • BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79
    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedenfalls die irrtümliche Eingruppierung eines einzelnen Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe der für den öffentlichen Dienst geltenden Vergütungsordnung zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine Rückgruppierung in die tariflich richtige Vergütungsgruppe führen und damit geeignet sein, eine vom Arbeitgeber mit diesem Ziel ausgesprochene Änderungskündigung sozial zu rechtfertigen (Urteile vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe sowie vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - nicht veröffentlicht, zu B III 2 der Gründe).

    Hier will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bewußt aus dem allgemeinen Lohngefüge herausheben und kann deshalb diese Vergütung nicht ohne weiteres rückgängig machen (Senatsurteil vom 27. Mai 1981, aaO, zu III 1 c der Gründe; vgl. weiter BAG Urteil vom 24. Mai 1960 - 3 AZR 444/57 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Änderungskündigung).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Erst dann muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Umsetzung nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 47, 26, 41 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 3 d bb der Gründe).
  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Erst dann muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Umsetzung nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 47, 26, 41 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 3 d bb der Gründe).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinem bisherigen Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen nicht, oder wie im Falle der Änderungskündigung, nicht mehr zu den bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigen, so sind diese betrieblichen Erfordernisse nicht dringend im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KSchG, wenn eine Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu den bisherigen Bedingungen möglich ist (vgl. BAGE 25, 278 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Nach § 39 Abs. 2 PostVerfG sind ferner die Bestimmungen der BHO, die den Bundesrechnungshof betreffen, entsprechend anzuwenden (vgl. zur Bindung der Beklagten an den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nach früherem Recht bei der Besetzung der in den Stellenplänen ausgewiesenen Beamtendienststellen mit Beamten auch BAGE 4, 1 [BAG 26.02.1957 - 3 AZR 278/54] = AP Nr. 23 zu § 1 KSchG; ferner zur Berücksichtigung dieses Grundsatzes bei der Anwendung einer tariflichen Bestimmungsklausel, die tariflich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit - bei voller Vergütung - für Arbeitnehmer mit erschwerten Arbeitsbedingungen zu verkürzen, BAGE 47, 238, 249 f. = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
    Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90

    Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89

    Eingruppierung: Schlüsselbewertung - Deutsche Bundespost

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
  • BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54
  • BAG, 24.05.1960 - 3 AZR 444/57

    Leistungsprinzip - Tarifvertrag - Anspruch auf Tariflohn - Mindestlohn -

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    a) Der Senat hat in der Entscheidung vom 28. November 2007 (- 6 AZR 390/07 -) ausgeführt, die vorliegende Fallgestaltung sei mit der den Entscheidungen des Vierten Senats vom 22. März 1978 (- 4 AZR 612/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 100) und des Zweiten Senats vom 15. März 1991 (- 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17) zugrunde liegenden nicht vergleichbar.

    In den vom Kläger herangezogenen Entscheidungen war jeweils die tarifliche Ausgangslage unverändert geblieben, die Arbeitnehmer erfüllten lediglich aufgrund von einseitigen Maßnahmen des Arbeitgebers (Änderung der Geschäftsstellenordnung in der Entscheidung vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 100; Änderung der Schlüsselbewertungen in den Entscheidungen vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17 und - 2 AZR 582/90 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 28 = EzA KSchG § 2 Nr. 16) die tariflichen Vergütungsvoraussetzungen nicht mehr.

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07

    Tarifauslegung - Absenkung der Vergütung

    b) Auch die klägerseits angesprochene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17 und 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -) rechtfertigt nicht den Klageanspruch.

    Zu Recht weist das Landesarbeitsgericht darauf hin, in dem der Entscheidung vom 15. März 1991 (- 2 AZR 591/90 - aaO) zugrunde liegenden Fall habe die tarifliche Eingruppierung letztlich auf einer Bewertung des Arbeitspostens eines Beamten beruht, auf dem die Arbeitnehmer beschäftigt waren.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - 5 Sa 950/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung eines Transferarbeitnehmers - Deutsche Telekom AG

    Der Kläger könne sich auch nicht mit Erfolg etwa auf die Entscheidung des BAG vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 - berufen, da es sich um einen nicht vergleichbaren Sachverhalt handele.

    Das Bundesarbeitsgericht habe beispielsweise in den Entscheidungen vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 - und den Entscheidungen vom 28.11.1990 - 4 AZR 108/90 und 4 AZR 289/90 - unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT erworben habe, ihm dieser Anspruch nur im Wege des Abänderungsvertrages oder der Änderungskündigung wieder entzogen werden könne.

    Die klägerseits angesprochene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 - (m.w.N.)) vermag nach Auffassung der Kammer hier nicht die Annahme eines von der Inbezugnahme unabhängigen arbeitsvertraglichen Anspruchs auf die bisherige Vergütung zu rechtfertigen.

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

    Daß ihr diese Befugnis nicht genommen werden kann, folgt daraus, daß ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4; 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17; 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481).
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 481/91
    Während des Berufungsverfahrens hat der Senat in drei Musterprozessen, die von den Schlüsselbewertungen betroffene, nicht einer Personalvertretung angehörende, Fernmeldehandwerker gegen die ihnen ausgesprochenen Änderungskündigungen anhängig gemacht hatten, entschieden (Urteile vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - EzA § 2 KSchG Nr. 16 - sowie - 2 AZR 579/90 und 2 AZR 591/90 - nicht veröffentlicht).

    In dem Verfahren - 2 AZR 591/90 - wurde die Kündigung für wirksam erachtet.

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft

    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01

    Eingruppierung eines Telekom-Monteurs

    Ferner gibt es Schlüsselbewertungen, durch die nicht die Tätigkeit des Arbeiters nach unterschiedlichen Teiltätigkeiten bewertet wird, sondern es wird der Anteil der Beamtenstellen verschiedener Besoldungsgruppen für einen Aufgabenträger sowie die Arbeiterstellen innerhalb eines bestimmten Amtsbezirks festgelegt und hieran die Eingruppierung der Arbeiter geknüpft (vgl. dazu BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 ff., zu B II 3 a der Gründe; 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 25.07.2001 - 12 Sa 636/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang unter Wegfall der Tarifgebundenheit

    In diesem Zusammenhang braucht, weil nicht entscheidungserheblich, die Frage, ob während bestehender beiderseitiger Tarifgebundenheit die Tarifgeltung gemäß § 4 Abs. 1 TVG die BaTV-Klausel verdrängt oder ob die Klausel einzelvertragliche Ansprüche neben unmittelbar tariflichen Ansprüchen begründet, nicht beantwortet zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 21.09.1989, 1 AZR 454/88, AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972, zu IV 2 a, V 2, Urteil vom 21.04.1982, 4 AZR 671/79, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, Urteil vom 15.03.1991, 2 AZR 591/90, ZTR 92, 27 ff., zu B II 3 b).
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 173/97

    Eingruppierung: Telekom-Angestellter

    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA § 2 KSchG Nr. 17 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüs selbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Ur teile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1 9 9 1 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 22.07.1996 - 10 AZR 174/97

    Eingruppierung: Telekom-Angestellter

  • LAG Niedersachsen, 08.12.1994 - 7 Sa 574/94

    Lohnanspruch nach einem Verbandswechsel des Arbeitgebers ; Nachwirkung eines

  • LAG Berlin, 25.01.1999 - 9 Sa 103/98

    Eingruppierung: Musikschullehrer in der studienvorbereitenden Ausbildung

  • LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93

    Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung;

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